Steuern: Der Bürger spielt Finanzamt



Kann der Normalbürger seine Steuern selbst berechnen? Der Gesetzgeber will es so, Experten sind skeptisch.

Steuerzahler sollen ihre Abgaben künftig selbst berechnen, so will es der Gesetzgeber. Fachleute sehen Gefahren - das Steuerrecht sei viel zu kompliziert.
Die Idee wirkt äußerst skurril: Künftig könnten Steuerzahler dazu verpflichtet werden, ihre Steuern selbst zu berechnen. Zumindest, wenn es nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums geht. Dort arbeiten die Beamten gerade am sogenannten “Steuerbürokratieabbaugesetz”. Ziel des Gesetzes ist es, die Steuerverfahren zu vereinfachen.

Ende Juni veröffentlichte das Ministerium einen ersten Referentenentwurf. Die betroffenen Verbände und Lobbyisten in Berlin hatten bis Mitte vergangener Woche Zeit, Einwände gegen den Entwurf zu erheben. Nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbandes wird die Vereinfachung aber vorwiegend “auf Seiten der Steuerverwaltung liegen”.

Software bietet Hilfe

Besonders stößt dem Verband die Verpflichtung zur Selbstberechnung der Steuern auf. Nach dem Entwurf könnten Gewerbetreibende, Selbständige sowie Land- und Forstwirte nicht nur dazu verpflichtet werden, sämtliche steuerrelevanten Daten elektronisch zu übermitteln. Zugleich mit der Datenübertragung sollen sie auch bereits ihre Steuerlast ausgerechnet haben und dem Finanzamt mitteilen. “Das ist für einen Normalbürger nicht zu bewerkstelligen”, sagt Maik Czwalinna vom Steuerberaterverband.
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Allerdings beträfe die Pflicht zum Beispiel auch Nebenerwerbslandwirte oder kleine Gewerbetreibende, die im Hauptberuf ein Angestelltenverhältnis haben, sagt Czwalinna. Ein nebenberuflicher Imker oder ein “Power-Seller”, der sich im Internetauktionshaus Ebay nebenbei etwas dazuverdient, müsste ebenfalls seine Einkommensteuer selbst berechnen.

Die allerdings könne nicht mehr mit Bleistift und Papier ermittelt werden, findet Steuerfachmann Czwalinna. So müsse zum Beispiel bei der Berechnung von Höchst- und Pauschbeträgen beim Sonderausgabenabzug ein mehrstufiges Verfahren angewendet werden. “Die Bestimmungen dazu beanspruchen im Gesetz schon mehrere Druckseiten”, sagt er. Auch bei der Berücksichtigung von Beiträgen zur Altersvorsorge blicke ein Normalbürger nicht mehr durch.
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Die Steuerzahler müssten seiner Ansicht nach auf Steuerprogramme für den Computer zurückgreifen - wie sie zum Beispiel von privaten Unternehmen angeboten werden. Auch bei der Steuerverwaltung selbst erhält der Bürger mit dem Elster-Programm kostenlos eine Software. Der Begriff “Elster” steht dabei für “Elektronische Steuererklärung”. Mit dem Programm kann er die grünen Steuerformulare am Rechner ausfüllen und über das Internet direkt an die Finanzverwaltung schicken. Auch eine Berechnungsfunktion ist eingebaut.
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Wer haftet bei Fehlern?

Diese liefert aber bisher nur eine vorläufige Berechnung. Die tatsächliche Steuerzahlung legt bislang noch das Finanzamt fest. Das soll sich mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz ändern. Das Problem ist nur: “Die Haftungsfrage im Falle von Falschberechnungen ist völlig unklar”, sagt Czwalinna. Tests der Stiftung Warentest hatten in der Vergangenheit immer wieder Fehler in verschiedenen Steuerprogrammen aufgezeigt.
“Wer eine fehlerhafte Software hat, kann sich eventuell der Steuerverkürzung oder der Steuerhinterziehung schuldig machen”, sagt Czwalinna. Steuerhinterzieher handeln mit Vorsatz; Steuerverkürzung betreibt, wer fahrlässig zum Beispiel Einnahmen unvollständig angibt.

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Zudem dürfte die Finanzverwaltung trotz der neuen Regelung die Berechnungen des Bürgers überprüfen müssen - zumindest mit Stichproben. “Hat der Bürger eine Nachzahlung für sich ausgerechnet, wird der Fall vermutlich schneller behandelt; müsste das Finanzamt eine Steuererstattung leisten, wird es wohl etwas genauer hinschauen”, sagt Czwalinna.

Er vermutet ohnehin einen anderen Hintergrund: Grundsätzlich sei der Steuerzahler verpflichtet, binnen eines Monats nach Berechnung der Steuer eine eventuell fällige Nachzahlung zu entrichten. Muss das Finanzamt die Steuer kalkulieren, vergehen schon bis zu sechs Monate, bis der Bescheid an den Bürger verschickt wird. Czwalinna: “Mit der Selbstberechnung muss das Geld schneller ans Finanzamt fließen.”

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Quelle: SZ Weitere aktuelle Nachrichten

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